AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ oder „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

(Negative, sog. RAW-Dateien, JPEGs, Papierbilder, Videos, Wandbilder etc.)

2. Urheber- und Nutzungsrecht

1. Der Fotograf hat das Urheberrecht an den Lichtbildern gemäß des Urheberrechtsgesetzes

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die vom Auftraggeber erworbenen Lichtbilder unterliegen dem einfachen Nutzungsrecht, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Fotografenhonorars an den Auftraggeber über.

5. Ohne die entsprechenden Nutzungsrechte darf das Lichtbild nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. (§ 60 UrhG)

6. Bei der Verwendung der Lichtbilder  z.B. im Internet,  für private Homepage/Blog oder für private Seiten in sozialen Netzwerken ist, soweit nicht anders vereinbart, der Name des Fotografen zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung des Fotografen, berechtigt den Fotografen zur Forderung auf Schadenersatz.

7. Die RAW-Dateien (Negative) verbleiben beim Fotografen. Ein Erwerb der Negative durch den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar gemäß des aktuell  auf der Homepage des Fotografen genannten Honorars berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Fotograf weist auf seiner Rechnung die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Das Fotografengrundhonorar ist direkt am Tage des Shootings zu bezahlen, außer es wurde anders vereinbart.

2. Fällige Rechnungen sind gemäß der ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotografen

4. Reklamationen seitens des Auftraggebers bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber diese dem Fotografen frei überlassen hat. Änderungswünsche während oder nach der Produktion gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Die auf der Homepage genannten Preise verstehen sich für die private Nutzung inkl. USt.

4. Haftung

1. Der Fotograf versichert eine sorgfältige Aufbewahrung der Negative. Von ihm aufbewahrte Negative darf der Fotograf nach einem Jahr seit Auftragsbeendigung vernichten, Es besteht jedoch keine Pflicht hierzu. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Negative nach Ablauf dieser Frist käuflich zu erwerben. Ein Schadensersatzanspruch für den Fall, dass die Dateien durch einen Computerabsturz oder höhere Gewalt nicht mehr vorhanden sind, kann vom Auftraggeber nicht gestellt werden.

2. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

3. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Datenträgern etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

4. Für Schäden an Aufnahmeobjekten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

5. Nebenpflichten

1. Gutscheine: da diese eine persönliche Dienstleistung beinhalten, ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gültigkeitsdauer zulässig.

Gutscheine sind ab Kauf 1 Jahr gültig. Gutscheine sind frei übertragbar. Eine Gutscheinstornierung oder Erstattung ist nicht möglich.

2. Hat in der Zeit vom Erwerb des Gutscheins bis zum Einlösen eine Preiserhähung stattgefunden, so ist die Differenz vom Kunden zu zahlen, sobald der Gutschein älter als drei Monate ist

3. Wertscheine: Wertscheine sind nicht übertragbar, da sie personenbezogen sind. Wertscheine sollten innerhalb von zwei Jahren nach Erstellung eingelöst werden. Wertscheine können nicht ausgezahlt werden, sondern nur in Verbindung mit einem Auftrag eingelöst werden.

6. Haftung, und Haftung der Kunden

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § 6 Absatz 1 haftet der Fotograf nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde.

(3) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Für Schäden am Fotoequipment des Fotografen (Kamera, Blitzanlage etc.), die auch bei leichter Fahrlässigkeit durch den Kunden und/oder dessen Tier etc. entstehen, haftet der Kunde.

7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt wurden. Für Fristüberschreitung haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die Einhaltung der Lieferfristen bei Wandbildern übernimmt der Fotograf keine Haftung.

2. Erscheint der Auftraggeber/Kunde nicht zum Shootingtermin ohne 24 Stunden vorher abzusagen, behält sich der Fotograf eine Berechnung für Ausfallhonorar in Höhe von  50,– Euro vor.

Outdoor-Termine sind vom Wetter abhängig. Der Fotograf behält sich vor, diese kurzfristig, auch im Sinne des Auftraggebers, abzusagen. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht in diesem Falle von beiden Seiten nicht.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur für den für den Auftrag nötigen Geschäftsverkehr gespeichert. Der Fotograf wird alle, ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich behandeln.

9. Digitale Fotografie

1. Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung: siehe §2 Urheber- und Nutzungsrechte

10. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbilder des Fotografen und deren Verbreitung und Vervielfältigung, digital oder/und analog, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen gestattet. Durch Manipulation entstandene neue Werke sind mit einem [M] zu kennzeichnen. Es gilt dann das Miturhebergesetz im Sinne des §8 UrhG.

11. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung, Weitergabe, Vervielfältigung digitalisierter Lichtbilder sowie deren Bearbeitungen durch den Fotografen, die nicht für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, sind nur mit einer gesonderten Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Fotografen gestattet.

2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben.

3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; Art und Weise der Übermittlung bestimmt der Fotograf.

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Aufträge ist der Sitz des Fotografen.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.

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